Unterkonstruktionen
Verschiedene Unterkonstruktionen, ihre Vorteile und ihre Verwendung
Vollflächig unterstützende Unterkonstruktionen
Vollflächig unterstützende Konstruktionen sind bei nicht selbst tragenden Systemen wie z.B. der Doppelstehfalzdeckung erforderlich. Zu den vollflächig unterstützenden Unterkonstruktionen zählt man:
Holzschalungen
Verwendet werden lufttrockene, ungehobelte, besäumte Nadelholzbretter nach ÖNorm B2221 in der Sortierklasse S10, Nenndicke 24 mm, Regelbreiten 100-160 mm. Bei Bedachungen wird im Traufbereich, insbesondere bei flachen Dachneigungen, die Tieferlegung der Traufbohle um ca. 5 mm empfohlen, um etwaigen "Aufschüsselungen" entgegenzuwirken. Die Verlegung erfolgt generell parallel zur Traufe. Wenn konstruktive Gründe es erfordern, ist eine Verlegung "schräg" zur Traufe unter einem Winkel zwischen 5° und 45° möglich.
Schalungen aus Holzwerkstoffplatten
Gründe der Statik, z.B. große Sparrenabstände, können den Einsatz von Baufurniersperrholzplatten erforderlich machen. Diese müssen eine Nenndicke von mindestens 25 mm aufweisen. Die Kantenlänge der Platten soll 2,5 m nicht überschreiten. Die Nenndicke ist abhängig vom Achsabstand der Unterkonstruktion, siehe nachfolgende Tabelle.
Aufgrund ihrer Fugenlosigkeit und ihres Oberflächenverhaltens ist eine Feuchtigkeitsaufnahme im Gegensatz zu konventionellen Holzschalungen nicht gegeben. Bei Einsatz dieser nicht wasseraufnahmefähigen Unterkonstruktionen ist eine unmittelbar unter der Titanzinkeindeckung angeordnete "Sondertrennlage", z.B. unsere VMZINC-Sicherheitsbahn, vorzusehen. Diese Sondertrennlage ermöglicht die sichere Ableitung eventuell eingedrungener Feuchtigkeit.
Spanplatten-Sonderausführungen
Liegen erhöhte Brandschutzanforderungen vor, können zementgebundene Spanplatten, z.B. Duripanel, eingesetzt werden (Baustoffklasse B1, A2). Die Befestigung dieser Platten auf der Unterkonstruktion erfolgt gemäß Herstellervorschrift mit Spezialschrauben oder -niete. Die Hafte werden mit geeigneten Nieten auf den Platten aufgebracht (Vorbohren erforderlich).
Verlegung auf Holzschalung
Befestigung der Haften auf Holzschalung
Nicht vollflächig unterstützende Unterkonstruktionen
Nicht vollflächig unterstützende Konstruktionen können an Fassaden und im stark geneigten Dachbereich (> 60°) sowie grundsätzlich bei selbst tragenden Systemen, wie z.B. Steckfalzpaneelen, eingesetzt werden. Zu den nicht vollflächig unterstützenden Konstruktionen zählen:
Stahltrapezprofile
Bei erhöhten Brandschutzanforderungen im Fassadenbereich empfiehlt sich die Verwendung von feuerverzinkten Stahltrapezprofilen. Für Stahltrapezprofile gibt es keine Einschränkungen bei der Nutzung von nicht selbsttragenden Titanzink-Fassadensystemen, wie dem Winkelstehfalzsystem. Die Befestigung der Stahltrapezprofile erfolgt üblicherweise mit zwei ineinandergreifenden U-Profilen. Diese Art der Unterkonstruktion erfordert einen statischen Nachweis hinsichtlich Abmessungen, Dimensionierungen und Abstände.
Verlegung einer Winkelstehfalzdeckung auf Trapezblech
Ständerwerke und Konsolsysteme
Bestimmte VMZINC-Produkte, wie Steckfalzpaneele, benötigen eine Unterkonstruktion in Form eines Ständerwerks, das aus Holz oder Metall bestehen kann. Bei Holzunterkonstruktionen richtet sich der Achsabstand von Riegeln oder Pfosten nach den Belastungen durch Eigengewicht und Windlast und darf maximal 1,0 m betragen. Im Befestigungsbereich muss eine Mindestauflagefläche von 40 mm vorhanden sein. Holzunterkonstruktionen sind nur für kleine Flächen empfehlenswert. Für größere Flächen sollten Metallunterkonstruktionen verwendet werden. Dabei können Z- oder U-Profile aus Aluminium oder verzinktem Stahl genutzt werden, die ebenfalls mit Metallkonsolen am tragenden Untergrund befestigt werden können.
Zweiteilige Unterkonstruktion mit Tragprofilen und Konsolen
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